Was braucht man man-wer kann Bevollmächtigter werden?
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Gesundheitsvollmacht, Patientenverfügung, Bestattungsvorsorge Welche Notwendigkeit besteht wofür?
Frau Jutta Windeck vom Caritasverband Berlin e. V. informierte ausführlich über die Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht lassen sich alle anderen Vollmachten - außer Patientenverfügung und Bestattungsvorsorge - regeln. Es ist auch ratsam, diese Vollmacht hin und wieder zu überprüfen. Viele Unklarheiten konnten beseitigt werden.
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