Sparticket für Senioren auch weiterhin in Papierform

Ein wegweisendes Urteil im Sinne der Senioren!

OLG-Urteil stärkt analogen Ticketverkauf Bahn –

Senioren-Union begrüßt Entscheidung gegen Digitalisierungszwang

In der Senioren-Union der CDU wird das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt begrüßt, wonach die Deutsche Bahn Sparpreis- und Supersparpreis-Tickets nicht länger von der Angabe persönlicher Daten wie E-Mail-Adresse oder Handynummer abhängig machen darf. Damit wurde einer aus Sicht der Senioren-Union klar altersdiskriminierenden Praxis ein Riegel vorgeschoben.

„Es darf nicht sein, dass ältere Menschen ohne Smartphone oder E-Mail-Adresse von günstigen Ticketangeboten ausgeschlossen werden. Die Entscheidung des Gerichts ist darum ein wichtiges Signal für Wahlfreiheit und gegen Altersdiskriminierung“, erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Claus Bernhold aus Baden-Württemberg.

Bereits im Vorfeld hatte die Senioren-Union gemeinsam mit Fahrgast- und Verbraucherverbänden massiv Kritik an der digitalen „Zwangspraxis“ geübt. Die Bahn hat nach eigenen Angaben auf die Proteste reagiert und bietet mittlerweile wieder den Ticketkauf ohne digitale Zugangsvoraussetzungen an – auch mit Papierausdruck.

Die Senioren-Union will einfache analoge Lösungen dauerhaft gewährleistet wissen. Dazu gehöre insbesondere der Zugang zu Sparpreis-Tickets am Schalter – ohne Smartphone, App oder E-Mail-Adresse. „Digitalisierung darf nicht zur Ausgrenzung führen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass alle Generationen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Leistungen haben – auch bei der Bahn“, so die abschließende Stellungnahme von Bernhold.

Dieses Urteil ist für alle Bundesländer verbindlich!